KontaktHonorar und KostenDie Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Kosten für die Therapie werden vor Behandlungsbeginn geklärt.
Übernommen werden die Kosten für naturheilkundliche Behandlungen von privaten Krankenkassen in der Regel bei Vollversicherung oder Zusatzversicherung, je nach Vertrag. Informieren Sie sich deshalb bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung über eine Kostenübernahme. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. |
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